Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz (SPFG), Anforderungen für Leistungsaufträge

Type d'affaireVorlage
KR Nr.5637
En instance auprès deErledigt
Début
DirectionGesundheitsdirektion (GD)
CommissionKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit(KSSG)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
Déroulement
Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Statut

Antrag KSSG

26.4.2021 Antrag 1 Schmid

26.4.2021 Antrag 2 Schmid

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Medienmitteilung
Statut

Medienmitteilung der KSSG

Breite Unterstützung für Änderungsvorschlag des Regierungsrates zum SPFG

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat mit 12:3 Stimmen, das Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG) und die vier kantonalen Spitalgesetze zu ändern (5637). Sie folgt im Grossen und Ganzen dem Vorschlag des Regierungsrates. Zu den Anforderungen an die Listenspitäler und den Ärzte-Löhnen gibt es jedoch zahlreiche Minderheitsanträge.

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Aufnahme der Beratungen
Statut

Aufnahme der Detailberatungen; Fortsetzung am 31.05.2021

Der Kantonsrat hat mit der Detailberatung zu den Änderungen des Spitalplanungs und -finanzierungsgesetzes (SPFG) begonnen (5637). Verschiedene Minderheitsanträge, etwa für die Einführung eines Mindestanteils an allgemeinversicherten Patienten in Listenspitälern, wurden abgelehnt. Weil insgesamt 134 Änderungsanträge gestellt wurden, konnte das Geschäft an der Doppelsitzung nicht zu Ende beraten werden. Die Debatte wird in der Nachmittagssitzung vom 31. Mai 2021 fortgesetzt.

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Fortsetzung der Beratungen
Statut

Rückkommen § 7 Abs. 1 Bst. c, Rückzug

Minderheitsantrag I, Zustimmung Kommissionsantrag mit 97 JA, 67 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat die Detailberatung zu den Änderungen des Spitalplanungs- und finanzierungsgesetzes (SPFG) fortgesetzt. Die Debatte wird am 14. Juni 2021 fortgesetzt.

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Fortsetzung der Beratungen
Statut

Fortsetzung der Detailberatungen

Der Kantonsrat hat die Detailberatung zum neuen Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG) fortgesetzt. Er beschloss unter anderem eine Obergrenze von 1 Million Franken pro Jahr für die Gesamtvergütung der Kaderärztinnen und -ärzte am Universitätsspital Zürich und den anderen kantonalen Spitälern festzusetzen. Die Detailberatung soll in der nächsten Sitzung, am 21. Juni 2021, abgeschlossen werden.

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1. Lesung
Statut

Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat die erste Lesung des neuen Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (SPFG) abgeschlossen. Dieses regelt unter anderem die Subventionen für Listenspitäler und die Maximallöhne von Kaderärzten. Das SPFG wird nun in der Redaktionskommission für die zweite Lesung vorbereitet, die voraussichtlich am 5. Juli 2021 stattfinden wird. Die Grünen haben angekündigt, sich ein Referendum gegen das SPFG zu überlegen.

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Antrag Kommission
Statut

Antrag REDKO

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Zustimmung
Statut

**Zustimmung mit 131 JA, 40 NEIN, 1 ENTH.

(Abschreibung Motion KR-NR. 87/2018, Ablehnung PI KR-Nr. 50/2017 und 51/2017)**

Der Kantonsrat hat das neue Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG) in zweiter Lesung mit 131 zu 40 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen. Die SP war zwar dagegen, will die Sache aber nicht vors Volk bringen. Mit dem Gesetz werden unter anderem die Subventionen für Listenspitäler und die Maximallöhne von Kaderärzten geregelt.

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