Der Kantonsrat hat eine parlamentarische Initiative von SVP und FDP mit 68 Stimmen vorläufig unterstützt, mit der gefordert wird, dass langjährige Eigentümer, die ihr Eigenheim verkaufen, einen zusätzlichen Rabatt bei der Grundstückgewinnsteuer erhalten sollen.
Keine Anpassungen der Besitzdauerrabatte bei Grundstückgewinnsteuer
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt dem Kantonsrat mit 9 zu 6 Stimmen, die Parlamentarische Initiative (PI) von SVP-Altkantonsrätin Maria Rita Marty betreffend «Änderung § 225 Abs. 3 StG – Grundstückgewinnsteuer» abzulehnen. Die Grundstückgewinnsteuer erheben Gemeinden auf die bei der Veräusserung von Grundstücken erzielten Gewinne. Mit der PI wird insbesondere gefordert, die Steuer bei einer Eigentumsdauer von über 20 Jahren stärker zu ermässigen. Die WAK-Mehrheit folgt mit ihrer ablehnenden Haltung den Darlegungen des Regierungsrates. Dieser hatte seine Ablehnung unter anderem damit begründet, dass die Grundstückgewinnsteuer in der Regel nur die Gewinne der letzten 20 Jahre erfasst, und die Forderungen der PI als rechtlich fragwürdig beurteilt. Zudem hält die Kommissionsmehrheit die auf mindestens 250 Millionen Franken pro Jahr geschätzten Steuerausfälle für zu hoch. Eine Kommissionsminderheit (SVP, FDP) beantragt die Zurückweisung der PI an die Kommission zur Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfes. Sie will langjährigen Eigentümerschaften entgegenkommen und den Verkauf von Liegenschaften an jüngere Generationen attraktiver machen.
Zustimmung mit 95 JA, 75 NEIN,, 1 ENTH. (Nichteintreten)
Der Kantonsrat hat mit 95 zu 75 Stimmen bei 1 Enthaltung eine parlamentarische Initiative von SVP-Altkantonsrätin Maria Rita Marty betreffend «Änderung § 225 Abs. 3 StG – Grundstückgewinnsteuer» abgelehnt, mit der gefordert wurde, die Grundstückgewinnsteuer bei einer Eigentumsdauer von über 20 Jahren stärker zu ermässigen. Das Geschäft ist damit erledigt.