Finanzielle Zuwendungen an religiöse Gemeinschaften nur bei Einhaltung der EMRK und der Grundrechte der Bundesverfassung

Type d'affaireEinzelinitiative
KR Nr.166/2022
En instance auprès deErledigt
Début
Participation
Marcel Blunier
Commune politiqueUster
RôleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Déroulement
Eingereicht
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Erledigt
Statut

Nicht vorläufig unterstützt (0 Stimmen), abgelehnt

Der Kantonsrat hat eine Einzelinitiative mit 0 Stimmen nicht vorläufig unterstützt, mit der ein Bürger aus Uster gefordert hatte, dass die Ausrichtung finanzieller Zuwendungen an Religionsgemeinschaften durch den Kanton davon abhängig gemacht wird, ob die betreffenden Religionsgemeinschaften die Europäische Menschenrechtskonvention und die Grundrechte der Bundesverfassung strikte einhalten. 60 Stimmen wären für die Unterstützung nötig gewesen.

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