Kantonale Empfehlung zum Teuerungsausgleich

Type d'affairePostulat
KR Nr.109/2023
En instance auprès deKantonsrat
Début
DirectionFinanzdirektion (FD)
CommissionKommission für Staat und Gemeinden(STGK)
Participation
Karl Heinz Meyer
PartiSVP
Commune politiqueNeerach
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Christina Zurfluh Fraefel
PartiSVP
Commune politiqueWädenswil
RôleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
André Müller
PartiFDP
Commune politiqueUitikon
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Janine Vannaz
PartiDie Mitte
Commune politiqueAesch
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Regierungsrat des Kantons Zürich
Déroulement
Eingereicht
Délai
Date de séance
Documents
Entgegennahme
Statut

Antrag RR auf Entgegennahme

Délai
Date de séance
Antrag auf Diskussion
Statut

Antrag auf Ablehnung (S. L"Orange Seigo)

Délai
Date de séance
Documents
Überweisung an Regierungsrat
Statut

Überweisung an RR mit 106 JA, 58 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat mit 106 zu 58 Stimmen ein Postulat überwiesen, mit dem eine Definition des Teuerungsausgleichs in der Personalverordnung verlangt, die auch die Lohnentwicklung in der Privatwirtschaft und die negative Teuerung vergangener Jahre berücksichtigt. Der Regierungsrat muss nun innert zweier Jahre dazu Bericht erstatten.

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Délai
Date de séance
Documents
Antrag Regierungsrat
Délai
Date de séance
Documents
Antrag Kommission
Statut

Antrag STGK

Kurzmitteilung der STGK

Postulat zum Teuerungsausgleich soll abgeschrieben werden

Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Postulat von SVP, FDP und Mitte zum Teuerungsausgleich als erledigt abzuschreiben. Mit dem Postulat wurde der Regierungsrat beauftragt, in der kantonalen Personalverordnung den Festsetzungszeitpunkt des Teuerungsausgleichs anzupassen und die negative Teuerung der Vorjahre zu berücksichtigen. Der Regierungsrat erklärte in seinem Bericht, dass der Teuerungsausgleich auf Wunsch der Finanzkommission seit 2022 gemäss dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom August auf den 1. Januar des folgenden Jahres festgelegt wird. Damit erhalte der Kantonsrat in der Budgetberatung ein vollständiges Bild. Die negative Teuerung werde bereits berücksichtigt. Für die Regierung ist das Anliegen deshalb umgesetzt. Die Antwort überzeugt die Kommission im Grundsatz.

Délai
Date de séance
Donnéesopendata.swiss,Kantonsrat Zürich