Antrag KBIK (gleichlautend)
Kurzmitteilung der KBIK
Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern
Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, der Interkantonalen Vereinbarung für schulische Spitäler beizutreten. Es handelt sich um eine Finanzierungsvereinbarung der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren. Sie kommt zur Anwendung, wenn Kinder und Jugendliche ausserhalb ihres Wohnkantons hospitalisiert werden und dort eine Spitalschule besuchen. Der Standortkanton kann entscheiden, was er zu welchen Beitragssätzen anbietet, und der Nutzerkanton hat die freie Wahl unter den Angeboten. Vor allem werden die finanziellen Abläufe zwischen den Standort- und Nutzerkantonen geregelt und die Bezahlung damit abgesichert. Die Vereinbarung tritt in Kraft, wenn mindestens sechs Kantone beigetreten sind.
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