Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG), Aufgabenübertragung an die SVA

Type d'affaireVorlage
KR Nr.5750
En instance auprès deErledigt
Début
DirectionGesundheitsdirektion (GD)
CommissionKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit(KSSG)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
Déroulement
Antrag Regierungsrat
Délai
Date de séance
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Antrag Kommission
Statut

Antrag KSSG

Kurzmitteilung KSSG

SVA soll Prüfung der Krankenversicherungspflicht übernehmen

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz zu ändern, damit der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Aufgaben bei der Prüfung der Krankenversicherungspflicht für bestimmte Personengruppen übertragen werden können. Die SVA soll neu über Ausnahmen und Befreiungen von der Versicherungspflicht entscheiden. Uneinig war sich die Kommission bei der Gebührenregelung. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die SVA für diese Aufgabe keine Gebühren erheben darf. Die Prüfung der Krankenversicherungspflicht soll wie bisher nicht entschädigt werden. Eine Minderheit (SVP, Grüne, Mitte) folgt hingegen dem Antrag des Regierungsrates und möchte mit dieser Gesetzesänderung neu die Möglichkeit einer Gebührenerhebung für gewisse Leistungen schaffen.

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1. Lesung
Statut

Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz in erster Lesung beraten. Neu soll die Sozialversicherungsanstalt (SVA) die Gesuche um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht prüfen, nicht mehr die Gesundheitsdirektion. Pro Jahr sind dies rund 12"000 Fälle.

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Antrag Kommission
Statut

Antrag REDKO

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Zustimmung
Statut

Zustimmung mit 154 JA, 4 NEIN, 0 ENTH

Der Kantonsrat hat mit 154 zu 4 Stimmen einer Änderung des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz in der Schlussabstimmung zugestimmt. Neu soll die Sozialversicherungsanstalt (SVA) die Gesuche um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht prüfen, nicht mehr die Gesundheitsdirektion. Die Vorlage untersteht dem Referendum.

Sitzungsvideo

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