Gesetz über die Verwendung der Zusatzbeiträge des Bundes an Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen

Type d'affaireVorlage
KR Nr.5753
En instance auprès deErledigt
Début
DirectionFinanzdirektion (FD)
CommissionFinanzkommission(FIKO)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
Déroulement
Antrag Regierungsrat
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Medienmitteilung
Statut

Medienmitteilung der FIKO

Grosse Gastrounternehmen sollen Härtefallmittel des Bundes erhalten

Die Finanzkommission (FIKO) hat einstimmig beschlossen, dem Kantonsrat die Zustimmung zum Gesetz über die Verwendung der Zusatzbeiträge der Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen zu beantragen (5753). Dieses ermöglichte es dem Kanton, die vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Härtefallmittel zur Unterstützung grosser Gastrounternehmen zu verwenden.

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Antrag Kommission
Statut

Antrag FIKO (gleichlautend)

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1. Lesung
Statut

Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat in erster Lesung 60 Millionen Franken Bundesgelder als Covid-19-Härtefallmassnahmen für Gastro-Ketten bewilligt. Damit das Geld fliessen kann, muss der Kantonsrat das «Gesetz über die Verwendung der Zusatzbeiträge des Bundes an Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen» ändern und dessen Inkraftsetzung für dringlich erklären. Die Vorlage war von links bis rechts unbestritten. Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung findet voraussichtlich in vier Wochen statt.

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Antrag Kommission
Statut

Antrag REDKO

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Dringlich
Statut

Dringlich erklärt mit 150 Stimmen

Zustimmung mit 146 JA, 0 NEIN, 1 ENTH.

Der Kantonsrat hat das Gesetz über die Verwendung der Zusatzbeiträge des Bundes an Covid-19-Härtefallmassnahmen in zweiter Lesung diskussionslos mit 146 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung genehmigt. Das Gesetz wird dringlich in Kraft gesetzt.

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