A. Verfassung des Kantons Zürich, Änderung, Notstandsgesetzgebung
 B. Kantonsratsgesetz, Änderung, Notstandsgesetzgebung

Type d'affaireParlamentarische Initiative
KR Nr.452/2022
En instance auprès deKantonsrat
Début
DirectionGeschäftsleitung Kantonsrat (GL KR)
CommissionGeschäftsleitung(GLKR)
Participation
Geschäftsleitung
RôleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Déroulement
Eingereicht
Délai
Date de séance
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Vorläufig unterstützt
Statut

Vorläufig unterstützt (162 Stimmen)

Der Kantonsrat hat eine parlamentarische Initiative der Geschäftsleitung für eine Anpassung der Notstandsgesetzgebung mit 162 Stimmen vorläufig unterstützt. Damit wird der Vorstoss jetzt einer Kommission zur Beratung zugewiesen.

Sitzungsvideo

Délai
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Antrag Kommission
Statut

Antrag und Bericht GL KR

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Medienmitteilung
Statut

Medienmitteilung der GL

Gesetzgeberische Aufarbeitung der Coronazeit: Gewappnet für Notzeiten

Im Nachgang zur Aufarbeitung des Corona-Shutdowns hat die GL einstimmig eine Vorlage verabschiedet, damit der Kanton künftig in allen Bereichen des staatlichen Handelns Notverordnungen und Notmassnahmen erlassen kann (KR-Nr. 452/2022). Neu müssen sowohl Notverordnungen als auch Notmassnahmen dem Kantonsrat zur Genehmigung unterbreitet werden. Damit erhält der Kanton eine Notfinanzordnung.

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Donnéesopendata.swiss,Kantonsrat Zürich