Lärmschutz in Kombination mit Komfortlüftungsanlagen

Type d'affairePostulat
KR Nr.20/2020
En instance auprès deKantonsrat
Début
DirectionBaudirektion (BD)
CommissionKommission für Energie, Verkehr und Umwelt(KEVU)
Participation
Stephan Weber
PartiFDP
Commune politiqueWetzikon
RôleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Christian Lucek
PartiSVP
Commune politiqueDänikon
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Thomas Wirth
PartiGLP
Commune politiqueHombrechtikon
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Déroulement
Eingereicht
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Stellungnahme Regierungsrat
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Überweisung an Regierungsrat
Statut

Überweisung an Regierungsrat mit 88 JA, 63 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat ein Postulat FDP, SVP und GLP zum Thema Lärmschutz in Kombination mit Komfortlüftungsanlagen mit 88 zu 63 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen.

Sitzungsvideo

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Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Statut

Antrag KEVU (gleichlautend)

Kurzmitteilung der KEVU

Postulat zu Lärmschutz dank Komfortlüftungsanlagen abschreiben

Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Postulat betreffend «Lärmschutz in Kombination mit Komfortlüftungsanlagen» als erledigt abzuschreiben. Die Postulanten forderten eine Verordnungsgrundlage für Baubewilligungen, die ermöglichen sollte, bei überschrittenen Lärmgrenzwerten Wohn- und Schlafräume einer Wohnung auch gegen Strassenräume auszurichten, wenn diese Räume als Ersatzmassnahme mit einer kontrollierten Lüftung ausgerüstet sind. Da das Anliegen der Postulanten auf Bundesebene durch die sogenannte Lüftungsfensterpraxis ins Umweltschutzgesetz aufgenommen wurde, kann das Postulat abgeschrieben werden.

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Donnéesopendata.swiss