Statut | Antrag KEVU (gleichlautend)
Kurzmitteilung der KEVU
Postulat zu Lärmschutz dank Komfortlüftungsanlagen abschreiben
Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Postulat betreffend «Lärmschutz in Kombination mit Komfortlüftungsanlagen» als erledigt abzuschreiben. Die Postulanten forderten eine Verordnungsgrundlage für Baubewilligungen, die ermöglichen sollte, bei überschrittenen Lärmgrenzwerten Wohn- und Schlafräume einer Wohnung auch gegen Strassenräume auszurichten, wenn diese Räume als Ersatzmassnahme mit einer kontrollierten Lüftung ausgerüstet sind. Da das Anliegen der Postulanten auf Bundesebene durch die sogenannte Lüftungsfensterpraxis ins Umweltschutzgesetz aufgenommen wurde, kann das Postulat abgeschrieben werden.
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