Statut | Antrag und Bericht KBIK
Kurzmitteilung der KBIK
Schulsozialarbeit soll an Mittel- und Berufsschulen eingeführt werden
Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat mit 9 zu 6 Stimmen, die Schulsozialarbeit im Mittelschulgesetz und im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung zu verankern. Das niederschwellige Beratungsangebot soll die Jugendlichen und ihr schulisches Umfeld stärken und ungünstigen Entwicklungen frühzeitig entgegenwirken. Die Mehrheit der Kommission unterstützt den Antrag der Regierung. Sie sieht den Aufgabenbereich der Schulsozialarbeit treffend definiert. Eine Minderheit (FDP, SVP) lehnt die Vorlage ab. Sie möchte die Intervention der Schulsozialarbeit aus Kostengründen vorerst auf die Jugendlichen und die Klassen beschränkt sehen und das schulische Umfeld (Lehrpersonen, Schulleitungen) nicht berücksichtigen. Zwei weitere Minderheiten möchten das Angebot auf die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene (SP, Grüne) bzw. die Berufsmaturitätsschulen (SP, Grüne, EVP) ausdehnen, wofür es aus Sicht der Kommissionsmehrheit keine entwicklungspsychologischen Gründe gibt. Eine Minderheit (SP, Grüne) möchte zudem explizit festhalten, dass das Angebot an Schulsozialarbeit «ausreichend» sein müsse. Die Mehrheit der Kommission erachtet den Zusatz als unnötig, oder sie befürchtet, dass er zu einer Mengenausweitung einlade.
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