Statut | Antrag STGK
Kurzmitteilung der STGK
Stärkung von Qualität und Nachhaltigkeit im öffentlichen Beschaffungswesen
Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat mit 11 zu 4 Stimmen, der Vorlage für ein Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (BeiG IVöB) zuzustimmen. Mit der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Gesetzesvorlage sollen bei öffentlichen Auftragsvergaben die Qualität und die Nachhaltigkeit stärker berücksichtigt werden. Zudem soll damit auch das schweizweit harmonisierte öffentliche Beschaffungsrecht im Kanton Zürich eingeführt werden. Während die Kommissionsmehrheit den Regelungsinhalten der Vorlage zustimmt, fordern verschiedene Minderheiten Anpassungen. So möchte eine Minderheit (GLP, Grüne, SP) den Geltungsbereich auf Beschaffungen administrativer Art von öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen ausweiten. Weitere Minderheiten fordern die Festsetzung zusätzlicher Beschaffungskriterien in Form von Kann-Bestimmungen. Eine erste dieser Minderheiten (SP, GLP, Grüne) beantragt die Berücksichtigung des Kriteriums «Transparenz in der Lieferkette», eine zweite (SVP, FDP) die Berücksichtigung des Kriteriums «Unterschiedliches Preisniveau, in den Ländern, in welchen eine Leistung erbracht wird» und die dritte (SVP, FDP) schliesslich die Berücksichtigung des Kriteriums «Verlässlichkeit des Preises». Da die Kommission dem Preisniveau-Kriterium nicht zugestimmt hat, lehnt eine Minderheit (SVP) den Gesetzesentwurf ab.
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