Antrag JUKO (gleichlautend)
Kurzmitteilung der JUKO
Bestätigung von Mitgliedern des Schiedsgerichts für die Amtsdauer 2025–2031
Die Justizkommission (JUKO) beantragt einstimmig, den Wahlvorschlägen des Regierungsrates für die Wahl der Mitglieder des Schiedsgerichts in Sozialversicherungsstreitigkeiten zu folgen und die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten für die Amtsdauer 2025–2031 zu wählen. Das Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten beurteilt im Rahmen der Gesetzgebung der Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung als einzige kantonale Instanz Streitigkeiten zwischen Versicherern und Leistungserbringern. Es setzt sich zusammen aus einer neutralen Person, die den Vorsitz innehat, und aus je einer Vertretung der Versicherer und der Leistungserbringer in gleicher Zahl. Gemäss Gesetz wählt der Kantonsrat auf Antrag des Regierungsrates die Mitglieder des Schiedsgerichts.
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