Jahresberichte und Nachweis der Einhaltung der negativen Zweckbindung der Kirchensteuern der juristischen Personen 2023 der Evangelisch-reformierten Landeskirche, der Römisch-katholischen Körperschaft und der Christkatholischen Kirchgemeinde sowie über die Kenntnisnahme der Jahresberichte 2023 der Israelitischen Cultusgemeinde und der Jüdischen Liberalen Gemeinde

Type d'affaireVorlage
KR Nr.5983
En instance auprès deErledigt
Début
DirectionDirektion der Justiz und des Innern (JI)
CommissionGeschäftsprüfungskommission(GPK)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
Déroulement
Antrag Regierungsrat
Délai
Date de séance
Documents
Antrag Kommission
Statut

Antrag GPK

Kurzmitteilung der GPK

Kenntnisnahme der Jahresberichte der anerkannten Religionsgemeinschaften

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Jahresberichte 2023 der anerkannten Religionsgemeinschaften sowie deren Nachweise der Einhaltung der negativen Zweckbindung zur Kenntnis zu nehmen. Die fünf Religionsgemeinschaften (Evangelisch-reformierte Landeskirche, Römisch-katholische Körperschaft, Christkatholische Kirchgemeinde, Israelitische Cultusgemeinde Zürich und Jüdische Liberale Gemeinde) sind verfassungsmässig als selbständige Institutionen anerkannt, weshalb der Kantonsrat deren Jahresberichte und die Nachweise zur Einhaltung der negativen Zweckbindung lediglich zur Kenntnis nimmt. Mit dem Nachweis der negativen Zweckbindung zeigen die kirchlichen Körperschaften auf, dass die kirchlichen Erträge (Einnahmen abzüglich der Steuern der juristischen Personen und der Kostenbeiträge) den Aufwand für kultische Zwecke decken oder übersteigen.

Délai
Date de séance
Documents
Zustimmung
Statut

Zustimmung

Der Kantonsrat hat die Jahresberichte der anerkannten Religionsgemeinschaften und deren Nachweise der Einhaltung der negativen Zweckbindung zur Kenntnis genommen.

Sitzungsvideo

Délai
Date de séance
Documents
Donnéesopendata.swiss