Genehmigung der Änderung der Rechnungslegungsverordnung

Type d'affaireVorlage
KR Nr.6079
En instance auprès deKantonsrat
Début
DirectionFinanzdirektion (FD)
CommissionFinanzkommission(FIKO)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
Déroulement
Antrag Regierungsrat
Délai
Date de séance
Documents
Antrag Kommission
Statut

Antrag FIKO

Kurzmitteilung der FIKO

Bisherige Rechnungslegung für Leasinggeschäfte soll beibehalten werden

Die Finanzkommission (FIKO) beantragt dem Kantonsrat mit 10 zu 1 Stimmen, die Änderung von § 4 der Rechnungslegungsverordnung zu genehmigen. Damit soll der Kanton Zürich Leasinggeschäfte weiterhin nach dem bisherigen Rechnungslegungsstandard IPSAS 13 statt nach dem neuen Standard IPSAS 43 verbuchen. Eine Kommissionsminderheit (Die Mitte) lehnt die Genehmigung ab. Sie ist der Auffassung, dass aus Gründen der Transparenz auf eine Ausnahme von IPSAS 43 verzichtet werden soll, damit Leasinggeschäfte – insbesondere Mietverträge – in der Bilanz ausgewiesen werden.

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Donnéesopendata.swiss,Kantonsrat Zürich