Der Kantonsrat hat mit 92 zu 75 Stimmen ein dringliches Postulat von SVP, FDP, Mitte und EVP in Zusammenhang mit der Brückensanierung in Eglisau überwiesen, mit der verlangt wird, die Fertigstellung der Umfahrung zu beschleunigen und dazu auf Projektelemente zu verzichten, die nicht unmittelbar damit in Zusammenhang stehen. Das Geschäft geht nun an den Regierungsrat zur Ausarbeitung eines Berichts innert eines Jahres.
Postulat zur Brückensanierung in Eglisau soll abgeschrieben werden
Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) beantragt dem Kantonsrat mit 8 zu 7 Stimmen, das dringliche Postulat von SVP, FDP, Mitte und EVP betreffend «Brückensanierung Eglisau – Alternativmassnahmen» als erledigt abzuschreiben. Mit dem Postulat wurde der Regierungsrat aufgefordert, die Einschränkungen für die Bevölkerung und das Gewerbe so klein wie möglich zu halten und auf sämtliche Massnahmen zu verzichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Belagssanierung und dem Ersatz der in der Brücke verlaufenden Werkleitungen stehen. Die übrigen Massnahmen sollen hinausgeschoben werden, bis die Umfahrung Eglisau realisiert ist. In seiner Postulatsantwort weist der Regierungsrat darauf hin, dass trotz intensiver Planung nicht mit einer Inbetriebnahme der Umfahrung vor 2040 zu rechnen ist und die Sanierung der Ortsdurchfahrt nicht aufgeschoben werden kann. Durch verschiedene Massnahmen konnte zudem die Bauzeit von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Eine Kommissionsminderheit (SVP, FDP und Mitte) stimmt der Abschreibung zu, stellt jedoch einen Antrag auf eine abweichende Stellungnahme. Insbesondere hätte aus ihrer Sicht in der regierungsrätlichen Antwort klar zum Ausdruck kommen sollen, dass zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der Projektoptimierungen auf Enteignungen verzichtet werden kann.
Zustimmung (Abschreibung dringliches Postulat mit abweichender Stellungnahme)
Der Kantonsrat hat mit 85 zu 82 Stimmen das dringliche Postulat betreffend «Brückensanierung Eglisau – Alternativmassnahmen» von SVP, FDP, Mitte und EVP mit einer abweichenden Stellungnahme als erledigt abgeschrieben. Mit dem Postulat wurde der Regierungsrat aufgefordert, die Einschränkungen für die Bevölkerung und das Gewerbe so klein wie möglich zu halten und auf sämtliche Massnahmen zu verzichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Belagssanierung und dem Ersatz der in der Brücke verlaufenden Werkleitungen stehen. Die übrigen Massnahmen sollen hinausgeschoben werden, bis die Umfahrung Eglisau realisiert ist. In der abweichenden Stellungnahme wird festgehalten, dass in der regierungsrätlichen Antwort klar zum Ausdruck hätte kommen sollen, dass zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der Projektoptimierungen auf Enteignungen verzichtet wird.