Statut | Antrag KSSG
Kurzmitteilung der KSSG
Keine Änderung des Rekursrechts bei Tierversuchen
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat mit 14 zu1 Stimmen, die parlamentarische Initiative «Bewilligungsverfahren in Tierversuchen» von SVP-Kantonsrat Claudio Schmid abzulehnen. Dieser möchte, dass das Einlegen von Rekursen oder Beschwerden gegen die Bewilligung von Tierversuchen erschwert wird. Derzeit braucht es dazu lediglich die Stimmen von 3 der 11 Mitglieder der Tierversuchskommission (TVK). Neu soll ein Rekurs oder eine Beschwerde nur noch möglich sein, wenn die Mehrheit der Kommission dies fordert. Anlass dieser parlamentarischen Initiative war ein Primatenversuch, der aufgrund eines solchen Minderheits-Rekurses über mehrere Jahre hinweg blockiert war. Die KSSG kommt zum Schluss, dass die Mitglieder der TVK den problematischen Aspekten sachgemäss Rechnung tragen, und stellt fest, dass die Anzahl der heiklen Fälle sehr tief ist. In den letzten 20 Jahren gab es auf 11"000 Entscheide 12 Rekurse, lediglich 6 davon von einer Minderheit der TVK. Die KSSG sieht daher keinen Handlungsbedarf.
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