Antrag STGK
Kurzmitteilung der STGK
Anpassungen der PVO für elektronische Verfahrenshandlungen
Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, eine Änderung der Personalverordnung (PVO) zu genehmigen. Mit der Vorlage soll die PVO dahingehend geändert werden, dass Eingaben und Anordnungen alternativ zur Papierform auch elektronisch möglich sein sollen. Die Anpassung war in der Kommission unumstritten. Sie geschieht im Zuge der Teilrevision des Verwaltungspflegegesetzes und der neu erlassenen Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen im Verwaltungsverfahren. Gemäss den neuen Vorgaben sollen Verfahrenshandlungen neu elektronisch erfolgen können.
|