Festlegung der Höhe der Notariatsgebühren

Type d'affaireParlamentarische Initiative
KR Nr.301/2018
En instance auprès deErledigt
Début
CommissionKommission für Wirtschaft und Abgaben(WAK)
Participation
Hans-Peter Brunner
PartiFDP
Commune politiqueHorgen
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Hans-Peter Amrein
Partiparteilos
Commune politiqueKüsnacht
RôleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Cyrill Von Planta
PartiGLP
Commune politiqueZürich
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Déroulement
Eingereicht
Statut

Einreichung

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Vorläufig unterstützt
Statut

Vorläufig unterstützt mit 94 Stimmen

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Antrag Kommission
Statut

Antrag WAK

Kurzmitteilung der WAK

Änderung der Notariatsgebührenverordnung

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt dem Kantonsrat mit 9 zu 6 Stimmen, der geänderten parlamentarischen Initiative von Kantonsrat Hans-Peter Amrein betreffend Festlegung der Höhe der Notariatsgebühren zuzustimmen. Zum einen sollen die Höchstgebühren bei gewissen gesellschaftsrechtlichen Beurkundungen und bei solchen im Ehegüter- und Erbrecht um 20 Prozent gesenkt werden. Zum anderen ist vorgesehen, dass für Beurkundungen auswärts und ausserhalb der Öffnungszeiten neu eine Gebühr erhoben wird. Eine Minderheit (SP) lehnt die beantragte Gebührensenkung ab. Eine weitere Minderheit (Grüne, AL, CSP) lehnt die PI ab.

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1. Lesung
Statut

Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat in erster Lesung einer geänderten parlamentarischen Initiative betreffend tieferen Notariatsgebühren mit 152 zu 25 Stimmen zugestimmt, die vom parteilosen Kantonsrat Hans-Peter Amrein mit Unterstützung von FDP und GLP eingereicht worden war. Die Vorlage geht nun an die Redaktionskommission.

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Zustimmung
Statut

Zustimmung mit 83 JA, 46 NEIN, 0 ENTH.

Die Höhe der Notariatsgebühren im Kanton Zürich soll angepasst werden. Der Kantonsrat hat einer Änderung der entsprechenden Verordnung in der Schlussabstimmung mit 85 zu 64 Stimmen zugestimmt, die von einer parlamentarischen Initiative angestossen wurde, die vom parteilosen Kantonsrat Hans-Peter Amrein eingereicht worden war. Dagegen ausgesprochen haben sich AL und Grüne. Um rund 20 Prozent gesenkt werden durch die Änderungen Gebühren für bestimmte gesellschaftsrechtliche Beurkundungen und solche im Ehegüter- und Erbrecht. Neu soll eine Gebühr für auswärts vorgenommene Beurkundungen sowie für Beurkundungen ausserhalb der Öffnungszeiten eingeführt werden.

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Antrag Kommission
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