Änderung der Kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung

Type d'affaireVorlage
KR Nr.6002
En instance auprès deKantonsrat
Début
DirectionBaudirektion (BD)
CommissionKommission für Planung und Bau(KPB)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
Déroulement
Antrag Regierungsrat
Délai
Date de séance
Documents
Antrag Kommission
Statut

Antrag KPB (gleichlautend)

Kurzmitteilung der KPB

Änderung der Natur- und Heimatschutzverordnung soll genehmigt werden

Die Kommission für Planung und Bau (KPB) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, eine Änderung der Kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung (KNHV) zu genehmigen. Aufgrund der stark angestiegenen Anzahl ISOS-Verfahren im Kanton Zürich steht die Baudirektion mit dem Bund im Austausch, um Lösungen zur Verringerung der Zielkonflikte und der Verfahrenskomplexität bei der Anwendung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz zu finden. ISOS steht für Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung. Die Änderung der KNHV ermöglicht es, die Zuständigkeit für das ISOS an Gemeinden zu delegieren. Dies soll zur Entlastung des kantonalen Amts für Raumentwicklung und damit zur Verkürzung der Verfahrensdauer für Baubewilligungen beitragen, bis eine Lösung auf Bundesebene erarbeitet ist. Die Kommission hält die vorgeschlagene Änderung der KNHV für sinnvoll. Gleichwohl befürwortet sie die Bestrebungen, das Problem grundsätzlich und langfristig auf dem Weg einer Gesetzesänderung zu lösen, und unterstützt das diesbezügliche Engagement des Kantons.

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