Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat mit 11 zu 4 Stimmen den Erlass des Kantonalen Bürgerrechtsgesetzes (KBüG) gemäss Vorlage des Regierungsrates. Auslöser der Gesetzesrevision bildet die Überarbeitung der Rechts-grundlagen für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts auf Bundesebene (Bürgerrechts-gesetz, BüG). Das BüG harmonisiert und konkretisiert die Einbürgerungsvoraussetzungen in der Schweiz. Den Kantonen stehen somit keine umfassenden Rechtsetzungskompetenzen zu. In Ergänzung zur Bürgerrechtsgesetzgebung des Bundes regelt das KBüG den Erwerb und den Verlust des Kantonsbürger- und des Gemeindebürgerrechts von Schweizerinnen und Schweizern sowie von Ausländerinnen und Ausländern. Die Kommissionsmehrheit nimmt den Antrag des Regierungsrates grundsätzlich positiv auf. Kontrovers diskutiert wurden vor allem bestimmte Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern, wie Aufenthaltsdauer in Kanton und Gemeinde, massgeblicher Zeitraum bei der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen, Wartefrist für jugendliche Straftäterinnen und Straftäter, Niveau der Deutschkenntnisse. Umstritten waren auch gewisse Verfahrensfragen, wie Kostenvorschuss, Mitwirkungspflicht und zusätzliche Polizeiberichte bzw. -auskünfte, sowie die Höhe der Gebühren. Anträge dazu fanden in der Kommission aber keine Mehrheit. Die SVP-Kommissionsminderheit lehnt das Gesetz wegen fehlender Verschärfungen gegenüber dem BüG ab.
Eintreten beschlossen, Aufnahme der Detailberatungen, Fortsetzung am 4. Oktober 2021
Der Kantonsrat hat mit der Beratung des Bürgerrechtsgesetzes begonnen. Verschärft werden die Einbürgerungs-Kriterien voraussichtlich nicht – sehr zum Unmut der SVP, die deshalb nicht auf die Vorlage eintreten wollte. Angezogen wird die Schraube voraussichtlich nur bei straffälligen, ausländischen Jugendlichen. Sie sollen neu eine Frist abwarten, bis sie sich einbürgern lassen können. Der Kantonsrat wird die Beratung der Vorlage in erster Lesung voraussichtlich am 4. Oktober 2021 fortsetzen.
Der Kantonsrat hat das neue Bürgerrechtsgesetz in erster Lesung fertig beraten. Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung findet in einigen Wochen statt.
Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung der Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes zugestimmt. In diesem Zusammenhang hat das Parlament auch vier parlamentarische Initiativen betreffend Erhöhung Wohnsitzfristen, Erhöhung wirtschaftlicher Selbstbehalt, Erhöhung von Ordnung und Sicherheit sowie schnellere Integration für junge Erwachsene ohne Gegenstimme abgelehnt, deren Anliegen bei der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes aufgenommen wurden. Das letzte Wort dürfte allerdings die Stimmberechtigten haben. Die SVP hat bereits angekündigt, gegen den Beschluss das Referendum zu ergreifen.