Der Kantonsrat hat eine parlamentarischen Initiative (PI) der SVP zur Höhe der Kantonsrats-Entschädigung mit 82 Stimmen vorläufig unterstützt. Mit der PI wird gefordert, die Höhe der Entschädigung, welche Kantonsrätinnen und Kantonsräte erhalten, dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Fakultatives Referendum für Entschädigungen des Kantonsrates
Die Geschäftsleitung beantragt dem Kantonsrat mit 8 zu 5 Stimmen eine Änderung der Übergangsbestimmungen des Kantonsratsgesetzes. Mit der nächsten Revision der Entschädigungsverordnung ist diese in ein Gesetz umzuwandeln, um die Entschädigungen des Kantonsrates dem fakultativen Gesetzesreferendum zu unterstellen. Damit kann dem Kernanliegen der parlamentarischen Initiative Rechnung getragen werden, ohne die Verfassung ändern zu müssen oder die neue Entschädigungslösung bereits wieder zu revidieren. Eine Minderheit der Geschäftsleitung lehnt diesen Antrag ab, weil ein solches Vorgehen einem seriösen Gesetzgebungsprozess widerspreche.
Die Höhe der Entschädigung für Kantonsrats-Mitglieder kann voraussichtlich künftig vors Volk kommen, sofern das Referendum ergriffen wird. Der Kantonsrat ist mit 110 zu 62 Stimmen in erster Lesung auf eine Vorlage zu einer parlamentarischen Initiative der SVP eingetreten, mit der die Entschädigung dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Die Vorlage geht nun an die Redaktionskommission, bevor der Rat in rund vier Woche die zweite Lesung durchführen wird.
Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung mit 111 zu 60 Stimmen einer Revision des Kantonsratsgesetzes zugestimmt, die es dem Stimmvolk erlaubt, über künftige Erhöhungen der Entschädigungen der Kantonsratsmitglieder abzustimmen, sofern das Referendum ergriffen wird.