Antrag KJS
Kurzmitteilung KJS
Zuständigkeit für den Betrieb der Polizeigefängnisse
Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, der vom Regierungsrat beantragten Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes (POG) betreffend Zuständigkeit für den Betrieb der Polizeigefängnisse zuzustimmen. Die Polizeigefängnisse werden durch die Kantonspolizei betrieben. Künftig soll der Regierungsrat den Betrieb im Einzelfall auf eine andere Verwaltungseinheit übertragen können. Konkret ermöglicht die Gesetzesänderung die Zusammenführung des Polizeigefängnisses (Kaserne) mit dem Bezirksgefängnis im neuen Polizei- und Justizzentrum Zürich (PJZ). Das neue «Gefängnis Zürich West» (GZW) soll unter einheitlicher Leitung geführt und durch die Direktion für Justiz und Inneres (JI) beziehungsweise durch das Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) betrieben werden.
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