Statut | Zustimmung mit 95 JA, 72 NEIN, 0 ENTH.
Der Kantonsrat hat die neuen Bestimmungen für die Vertretung von Ratsmitgliedern in der Schlussabstimmung mit 95 zu 72 Stimmen angenommen. Damit wird es künftig möglich sein, dass für Kantonsratsmitglieder, die wegen Mutterschaft, Krankheit oder Unfall länger fehlen, während maximal 12 Monaten die erste nichtgewählte Person auf der Wahlliste nachrücken kann. Die Gemeinden bleibt es selber überlassen, ob sie auch für ihre Parlamente entsprechende Regeln einführen wollen.
Sitzungsvideo
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