Stellvertretungsregelung für Zürcher Parlamente
 A. Verfassung des Kantons Zürich, Änderung, Vertretung von Parlamentsmitgliedern
 B. Gesetz über die Vertretung von Parlamentsmitgliedern

Type d'affaireParlamentarische Initiative
KR Nr.420/2020
En instance auprès deKantonsrat
Début
DirectionDirektion der Justiz und des Innern (JI)
CommissionKommission für Staat und Gemeinden(STGK)
Participation
Sibylle Marti
PartiSP
Commune politiqueZürich
RôleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Sonja Gehrig
PartiGLP
Commune politiqueUrdorf
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Melanie Berner
PartiAL
Commune politiqueZürich
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Silvia Rigoni
PartiGrüne
Commune politiqueZürich
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Déroulement
Eingereicht
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Vorläufig unterstützt
Statut

Vorläufig unterstützt mit 69 Stimmen

Zürcher Parlamentarierinnen und Parlamentarier sollen sich künftig etwa bei Mutterschaft, Krankheit oder Ausbildung für eine gewisse Zeit vertreten lassen können. Der Kantonsrat hat eine entsprechende parlamentarische Initiative von SP, Grünen, GLP und AL mit 69 Stimmen vorläufig unterstützt. Die PI wird nun einer Kommission zu Bericht und Antrag zugewiesen.

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Antrag Kommission
Statut

Antrag STGK

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Medienmitteilung
Statut

Medienmitteilung der STGK

Schaffung einer Vertretungsregelung für Kantonsrat und Gemeindeparlamente

Die STGK beantragt dem Kantonsrat mit 8 zu 7 Stimmen, das Gesetz über die Vertretung von Parlamentsmitgliedern zu erlassen (KR-Nr. 420/2020). Das Milizsystem soll durch die Möglichkeit der befristeten Vertretung von Ratsmitgliedern bei längeren Abwesenheiten gestärkt werden. Damit wird auch ein Anliegen des Gemeinderates der Stadt Zürich aufgenommen (5826).

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