Antrag KSSG (gleichlautend)
Kurzmitteilung der KSSG
Neue Verjährungsregel bei Rückerstattungsansprüchen für Zusatzleistungen
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Verjährungsregelung bei der Rückerstattung von rechtmässig bezogenen Beihilfen zu ändern. Die dazu nötige Änderung des Zusatzleistungsgesetzes basiert auf einer Einzelinitiative. Rückerstattungsansprüche sollen neu nach Ablauf von fünf Jahren verjähren, nachdem das mit der Durchführung betraute Organ davon Kenntnis erhalten hat, spätestens aber nach Ablauf von zehn Jahren nach Entrichtung der einzelnen Beihilfezahlung.
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