Offenlegung der Interessenbindungen durch Kantonsratsmitglieder

Type d'affaireParlamentarische Initiative
KR Nr.292/2020
En instance auprès deErledigt
Début
CommissionGeschäftsleitung(GLKR)
Participation
Beat Habegger
PartiFDP
Commune politiqueZürich
RôleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Angie Romero
PartiFDP
Commune politiqueZürich
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Thomas Vogel
PartiFDP
Commune politiqueThalwil
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Déroulement
Eingereicht
Délai
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Vorläufig unterstützt
Statut

Vorläufig unterstützt mit 122 Stimmen

Der Kantonsrat hat eine parlamentarische Initiative der FDP mit 122 Stimmen vorläufig unterstützt, mit der gefordert wird, dass Kantonsratsmitglieder angeben sollen müssen, ob es sich bei ausgeübten Mandaten um ehrenamtliche oder bezahlte Mandate handelt. Die PI wird nun einer Kommission zu Bericht und Antrag zugewiesen.

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Antrag GL KR
Statut

Antrag Geschäftsleitung

Kurzmitteilung der GL KR

Keine Präzisierung der Offenlegungspflicht

Die Geschäftsleitung (GL) beantragt dem Kantonsrat mit 10 zu 6 Stimmen, die parlamentarische Initiative von FDP-Kantonsrat Beat Habegger betreffend Offenlegung der Interessenbindungen durch Kantonsratsmitglieder definitiv abzulehnen. Mit der Initiative wird verlangt, dass Kantonsratsmitglieder im Interessenregister ihre Arbeitgeber angeben müssen, sofern sie keiner selbständigen beruflichen Tätigkeit nachgehen. Zudem sollen sie Mandate, für die sie entschädigt werden, im Register besonders bezeichnen. Die Umsetzung der Initiative würde nach Ansicht der GL zu einer Ungleichbehandlung der Ratsmitglieder führen. Zudem würde in die Rechte Dritter eingegriffen, da möglicherweise nicht alle Arbeitgeber im Interessenregister des Kantonsrates genannt werden wollen. Eine Minderheit schlägt eine Änderung der Initiative dahingehend vor, dass nur Anstellungen bei öffentlich-rechtlichen Anstalten angegeben werden müssen.

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Zustimmung
Statut

Zustimmung Kommissionsmehrheit (Nichteintreten) 125 JA. 36 NEIN, 1 ENTH

Kantonsrätinnen und Kantonsräte, die als Angestellte arbeiten, müssen ihren Arbeitgeber auch künftig nicht im Rahmen der Offenlegung von Interessenbindungen publik machen. Der Kantonsrat hat den Antrag der Geschäftsleitung zu einer parlamentarischen Initiative der FDP zu diesem Thema mit 125 zu 36 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

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