Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG), Änderung, Parteientschädigungen im Rechtsmittelverfahren

Type d'affaireParlamentarische Initiative
KR Nr.421/2023
En instance auprès deKantonsrat
Début
DirectionDirektion der Justiz und des Innern (JI)
CommissionKommission für Justiz und öffentliche Sicherheit(KJS)
Participation
Davide Loss
PartiSP
Commune politiqueThalwil
RôleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Andrea Gisler
PartiGLP
Commune politiqueGossau
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Angie Romero
PartiFDP
Commune politiqueZürich
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Tobias Mani
PartiEVP
Commune politiqueWädenswil
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Jean-Philippe Pinto
PartiDie Mitte
Commune politiqueVolketswil
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Beat Bloch
PartiCSP
Commune politiqueZürich
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Lisa Letnansky
PartiAL
Commune politiqueZürich
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Déroulement
Eingereicht
Délai
Date de séance
Documents
Vorläufig unterstützt
Statut

Vorläufig unterstützt (121 Stimmen)

Der Kantonsrat hat mit 121 Stimmen eine parlamentarische Initiative von SP-Kantonsrat Davide Loss vorläufig unterstützt, mit der gefordert wird, dass obsiegende Parteien bei Rechtsmittelverfahren Anspruch auf eine Parteientschädigung für die ihnen erwachsenen Kosten haben – und nicht mehr nur auf einen Teil des Aufwands. Die GL des Kantonsrates wird die PI einer Kommission zu Bericht und Antrag überweisen.

Sitzungsvideo

Délai
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Antrag Kommission
Statut

Antrag KJS

Kurzmitteilung der KJS

Parteientschädigungen im Rechtsmittelverfahren

Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat mit 14 zu 1 Stimmen, die aus dem Jahr 1959 stammende Regelung zur Parteientschädigung für obsiegende Parteien im Rekursverfahren und im Verfahren vor Verwaltungsgericht zu überarbeiten. Heute erhält die obsiegende Partei eine Parteientschädigung in «angemessener Höhe». Konkret hat sich diese Praxis dahingehend entwickelt, dass den obsiegenden Parteien ein Drittel bis die Hälfte der Kosten zugesprochen wird. Neu sollen sie Anspruch auf eine Entschädigung «für die ihnen erwachsenen notwendigen Kosten» erhalten. Die geplante Änderung geht zurück auf eine parlamentarische Initiative von SP-Kantonsrat Davide Loss, mit der kostendeckende Parteientschädigungen im Rechtsmittelverfahren gefordert wird.

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Donnéesopendata.swiss,Kantonsrat Zürich