Antrag JUKO
Kurzmitteilung der JUKO
Steuerrekursgericht soll Präsidium selber wählen
Die Justizkommission (JUKO) beantragt dem Kantonsrat mit 8 zu 3 Stimmen, dass die Wahl des Präsidiums des Steuerrekursgerichts künftig nicht mehr durch den Kantonsrat, sondern durch das Gericht selber erfolgen soll. Ursprung für die beantragte Änderung des Steuergesetzes ist eine kommissionseigene parlamentarische Initiative. Für die Mehrheit der Kommission soll die Möglichkeit eines Co-Präsidiums möglich sein. Die Kommissionsminderheit (SVP) beantragt zwar ebenfalls, dass das Steuerrekursgericht sein Präsidium selber wählen soll. Allerdings sollen die Eckpunkte zur Wahl aus Gründen der Gewaltentrennung auf Verordnungsstufe und nicht durch den Gesetzgeber festgesetzt werden.
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