Verwaltungsrechtspflegegesetz, Elektronische Verfahrenshandlungen

Type d'affaireVorlage
KR Nr.5853
En instance auprès deErledigt
Début
DirectionStaatskanzlei (SK)
CommissionKommission für Staat und Gemeinden(STGK)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
Déroulement
Antrag Regierungsrat
Délai
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Antrag Kommission
Statut

Antrag STGK

Kurzmitteilung der STGK

Elektronischer Geschäftsverkehr mit Behörden soll rechtsverbindlich werden

Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, der bereinigten Vorlage zur Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes zuzustimmen. Heute ist der formelle Geschäftsverkehr zwischen öffentlichen Organen und Privaten grundsätzlich an die Papierform gebunden. Mit der Gesetzesänderung werden nun die rechtlichen Grundlagen für einen rechtsverbindlichen und medienbruchfreien elektronischen Geschäftsverkehr mit und zwischen den öffentlichen Organen des Kantons geschaffen. Eine Minderheit aus SP, Grünen und EVP fordert, dass Menschen mit einer Behinderung ausdrücklich im Gesetz erwähnt werden. Die Verwaltungsbehörden hätten zu gewährleisten, dass diese Gruppe bei elektronischen Verfahrenshandlungen gleichberechtigt am Verfahren teilnehmen kann und dazu die erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden. Eine andere Minderheit aus SP, Grünen und GLP verlangt, dass zum Beispiel Anwältinnen und Anwälte oder Treuhänderinnen und Treuhänder, die berufsmässig Personen vor Verwaltungsbehörden oder Gerichten vertreten, Verfahrenshandlungen bis zwei Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung noch in Papierform vornehmen können.

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1. Lesung
Statut

Abschluss 1. Lesung

Im Kanton Zürich soll der elektronische Geschäftsverkehr zwischen Privaten und Behörden rechtsverbindlich geregelt werden. Der Kantonsrat hat entsprechende Gesetzesänderungen in erster Lesung beraten.

Sitzungsvideo

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Antrag Kommission
Statut

Antrag REDKO

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Zustimmung
Statut

Zustimmung mit 167 JA, 0 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat die neuen Grundlagen für den elektronischen Geschäftsverkehr mit und unter den öffentlichen Organen in der zweiten Lesung mit 167 zu 0 Stimmen verabschiedet. Mit dieser Revision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes können Leistungen gegenüber der Bevölkerung und der Wirtschaft vollständig elektronisch erbracht werden.

Sitzungsvideo

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