Statut | Antrag STGK
Kurzmitteilung der STGK
Elektronischer Geschäftsverkehr mit Behörden soll rechtsverbindlich werden
Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, der bereinigten Vorlage zur Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes zuzustimmen. Heute ist der formelle Geschäftsverkehr zwischen öffentlichen Organen und Privaten grundsätzlich an die Papierform gebunden. Mit der Gesetzesänderung werden nun die rechtlichen Grundlagen für einen rechtsverbindlichen und medienbruchfreien elektronischen Geschäftsverkehr mit und zwischen den öffentlichen Organen des Kantons geschaffen. Eine Minderheit aus SP, Grünen und EVP fordert, dass Menschen mit einer Behinderung ausdrücklich im Gesetz erwähnt werden. Die Verwaltungsbehörden hätten zu gewährleisten, dass diese Gruppe bei elektronischen Verfahrenshandlungen gleichberechtigt am Verfahren teilnehmen kann und dazu die erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden. Eine andere Minderheit aus SP, Grünen und GLP verlangt, dass zum Beispiel Anwältinnen und Anwälte oder Treuhänderinnen und Treuhänder, die berufsmässig Personen vor Verwaltungsbehörden oder Gerichten vertreten, Verfahrenshandlungen bis zwei Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung noch in Papierform vornehmen können.
|
---|