| Statut | Antrag STGK
Kurzmitteilung der STGK
Praxisänderung bei der Veröffentlichung der Privatadresse
Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Postulat von GLP, SVP, SP, FDP und Mitte betreffend «Wahrung aller politischen Rechte ohne zwingende Veröffentlichung der Privatadresse» als erledigt abzuschreiben. Mit dem Vorstoss wurde der Regierungsrat gebeten zu prüfen, wie politisch engagierte Personen, ihre politischen Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können, ohne zwingend Angaben veröffentlichen zu müssen, die ihre persönliche Sicherheit gefährden und sie Hass, Belästigungen oder Drohungen aussetzen könnten. Der Regierungsrat kommt dem Begehren der Postulanten nach. Ab sofort können Mitglieder von kantonalen Initiativkomitees eine von der Privatadresse abweichende Adresse angeben. Die betroffenen Rechtsgrundlagen will die Regierung in einem zweiten Schritt anpassen, abgestimmt auf die Bundesgesetzgebung, die zurzeit ausgearbeitet wird.
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