Der Betreuungsschlüssel in Kindertagesstätten im Kanton Zürich soll so angepasst werden, dass Praktikantinnen und Praktikanten in der Regel nicht als Betreuungspersonen angerechnet werden. Der Kantonsrat hat mit 90 Stimmen einer parlamentarischen Initiative (PI) von Grünen, SP, Mitte und EVP mit dieser Forderung die vorläufige Unterstützung ausgesprochen. Die PI wird nun einer Kommission zugewiesen, die Bericht und Antrag dazu ausarbeitet.
Höchstens ein Jahr Praktikum für angehende Berufsleute Betreuung
Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Kinder- und Jugendhilfegesetz so zu ändern, dass Praktikantinnen und Praktikanten nur während längstens eines Jahres dem Betreuungsschlüssel von Kindertagesstätten angerechnet werden. Die Vernehmlassung und Stellungnahme der Regierung zeigte, dass sich das unerwünschte Aneinanderreihen von Praktika für Jugendliche mit Berufswunsch Fachfrau/Fachmann Betreuung so ohne starke Kostensteigerung vermeiden lässt. Der Vorschlag zur Gesetzesänderung geht zurück auf eine PI von Grünen-Kantonsrätin Karin Fehr Thoma. Sie hatte gefordert, dass Praktikantinnen und Praktikanten gar nicht mehr dem Betreuungsschlüssel als Betreuungspersonen angerechnet werden. Eine Minderheit (SP) möchte am Vorschlag der PI festhalten. Sie ist überzeugt, dass dadurch die Qualität der familienergänzenden Betreuung erhöht würde.
Der Kantonsrat hat in erster Lesung eine Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes beraten, mit der Praktikantinnen und Praktikanten nur während längstens eines Jahres dem Betreuungsschlüssel von Kindertagesstätten angerechnet werden können, und ist mit 118 zu 54 Stimmen dem Antrag der vorberatenden Kommission gefolgt. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung.