Gesuch um Bewilligung einer Nebenbeschäftigung im Sinne von § 6 Abs. 2 GOG, Gesuch von Oberrichterin Maya Knüsel

Type d'affaireVorlage
KR Nr.322/2021
En instance auprès deErledigt
Début
CommissionJustizkommission(JUKO)
Participation
Justizkommission (JUKO)
Déroulement
Antrag Kommission
Statut

Antrag JUKO

Kurzmitteilung der JUKO

Oberrichterin soll im Verwaltungsrat einer Immobilienfirma bleiben dürfen

Die Justizkommission (JUKO) beantragt dem Kantonsrat, das Gesuch einer teilamtlichen Oberrichterin um Bewilligung zur Weiterführung ihres Mandats als Verwaltungsratsmitglied einer im Kanton Luzern domizilierten Familien-AG zu genehmigen. Die Ausübung des Mandats erfolgt nicht zulasten der Arbeitszeit, die Oberrichterin übt keinerlei operative Tätigkeiten aus und erhält weder Lohn noch Entschädigung für ihr Mandat. Die JUKO hat daher keine Bedenken bezüglich der Unabhängigkeit oder Verfügbarkeit der Gesuchstellerin. Voll- und teilamtliche Mitglieder des Obergerichts dürfen nur mit Bewilligung des Kantonsrates der Verwaltung eines Unternehmens angehören, das wirtschaftliche Zwecke verfolgt.

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Zustimmung
Statut

Zustimmung

Der Kantonsrat hat dem Gesuch um Bewilligung einer Nebenbeschäftigung einer Oberrichterin ohne Gegenantrag zugestimmt.

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