Abschaffung Unternutzungsabzug infolge nicht genutzten Wohnraums im Steuergesetz

Type d'affaireParlamentarische Initiative
KR Nr.14/2023
En instance auprès deKantonsrat
Début
DirectionFinanzdirektion (FD)
CommissionKommission für Wirtschaft und Abgaben(WAK)
Participation
Sonja Gehrig
PartiGLP
Commune politiqueUrdorf
RôleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Melissa Näf
PartiGLP
Commune politiqueBassersdorf
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Andreas Hasler
PartiGLP
Commune politiqueIllnau-Effretikon
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Déroulement
Eingereicht
Délai
Date de séance
Documents
Vorläufig unterstützt
Statut

Vorläufig unterstützt (82 Stimmen)

Der Kantonsrat hat eine parlamentarische Initiative für die Abschaffung des Unternutzungsabzugs für nicht genutzten Wohnraum im Steuerrecht mit 82 Stimmen vorläufig unterstützt. Damit wird jetzt eine Kommission sie weiterberaten und dann dem Rat Antrag stellen.

Sitzungsvideo

Délai
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Antrag Kommission
Statut

Antrag WAK

Kurzmitteilung der WAK

Unternutzungsabzug soll unangetastet bleiben

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt dem Kantonsrat mit 9 zu 6 Stimmen, die parlamentarische Initiative (PI) von GLP-Kantonsrätin Sonja Gehrig betreffend «Abschaffung Unternutzungsabzug im Steuergesetz» abzulehnen. Der Abzug wird Personen auf den Eigenmietwert gewährt, wenn diese nicht alle Räume ihrer selbst bewohnten Liegenschaft nutzen. Darin sah die Initiantin einen Anreiz zur Hortung von Wohnraum. Würde dieser abgeschafft werden, so die Initiantin, würde der Bedarf an Neubauten sinken. Die Mehrheit der Kommission erwartet allerdings nicht, dass sich damit Wohnflächen in bedeutendem Umfang freispielen liessen. Zudem bestehe die Gefahr, dass wirtschaftlich schlechter gestellte, oft ältere Menschen zum Wegzug aus ihrem Eigenheim gedrängt würden. Die Kommissionsminderheit aus Teilen der GLP, SP, Grünen und AL will das Anliegen der PI weiterverfolgen. Sie macht geltend, dass die steuerliche Besserstellung leerstehender Wohnflächen in Zeiten der Wohnungsknappheit nicht angezeigt sei. Die von der Mehrheit monierten Risiken liessen sich mit Übergangslösungen und Härtefallbestimmungen mindern.

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