Statut | Antrag GPK
Kurzmitteilung der GPK
Fristerstreckung für Bericht zur Epidemiengesetzgebung soll genehmigt werden
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, eine vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung um ein Jahr zu einem von FDP-Kantonsrätin Bettina Balmer eingereichten Postulat zu genehmigen. Mit dem Postulat wird der Regierungsrat aufgefordert, die kantonale Vollzugsverordnung zur eidgenössischen Epidemiengesetzgebung aus dem Jahr 1975 zu überprüfen und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Das Epidemiengesetz wird auf Bundesebene derzeit revidiert. Diese Gesetzesrevision ist abzuwarten, bevor allfällige kantonale Anpassungen umgesetzt werden können, da sie massgeblich von den bundesrechtlichen Bestimmungen abhängig sind.
|
---|