| Statut | Antrag GPK
Kurzmitteilung der GPK
Kenntnisnahme der Jahresberichte der anerkannten Religionsgemeinschaften
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Jahresberichte 2024 der anerkannten Religionsgemeinschaften sowie deren Nachweise der Einhaltung der negativen Zweckbindung zur Kenntnis zu nehmen. Die negative Zweckbindung besteht für die Kirchensteuern von juristischen Personen, sie dürfen nicht für kultische Zwecke verwendet werden. Den Nachweis erbringen die kirchlichen Körperschaften, indem sie in ihren Jahresrechnungen ausweisen müssen, dass die kirchlichen Erträge (Einnahmen abzüglich der Steuern der juristischen Personen und der Kostenbeiträge) den Aufwand für kultische Zwecke decken oder übersteigen. Die fünf Religionsgemeinschaften (Evangelisch-reformierte Landeskirche, Römisch-katholische Körperschaft, Christkatholische Kirchgemeinde, Israelitische Cultusgemeinde Zürich und Jüdische Liberale Gemeinde) sind verfassungsmässig als selbstständige Institutionen anerkannt, weshalb der Kantonsrat deren Jahresberichte und die Nachweise zur Einhaltung der negativen Zweckbindung lediglich zur Kenntnis nimmt.
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