Anpassung der Wohnbauförderungsverordnung zur Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Kanton Zürich

Type d'affairePostulat
KR Nr.424/2021
En instance auprès deRegierungsrat
Début
DirectionVolkswirtschaftsdirektion (VD)
CommissionGeschäftsprüfungskommission(GPK)
Participation
Tobias Langenegger
PartiSP
Commune politiqueZürich
RôleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Nathalie Aeschbacher
PartiGLP
Commune politiqueZürich
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Selma L"Orange Seigo
PartiGrüne
Commune politiqueZürich
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Daniel Sommer
PartiEVP
Commune politiqueAffoltern am Albis
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Déroulement
Eingereicht
Délai
Date de séance
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Entgegennahme
Statut

Antrag RR auf Entgegennahme

Délai
Date de séance
Antrag auf Diskussion
Statut

Antrag auf Diskussion (Paul Mayer)

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Überweisung an Regierungsrat
Statut

Überweisung an RR mit 92 JA, 76 NEIN, 0 ENTH.

Der gemeinnützige Wohnungsbau im Kanton Zürich soll durch eine Anpassung der Wohnbauförderungsverordnung gestärkt werden. Der Kantonsrat hat ein entsprechendes Postulat von SP, GLP, Grünen, und EVP mit 92 zu 76 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen. Der Regierungsrat hat nun zwei Jahre Zeit, um Bericht und Antrag dazu auszuarbeiten.

Sitzungsvideo

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Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Statut

Antrag GPK

Kurzmitteilung der GPK

Frist für Bericht zum gemeinnützigen Wohnungsbau soll verlängert werden

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, eine vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung zu einem von SP-Kantonsrat Tobias Langenegger eingereichten Postulat zu genehmigen. Mit dem Postulat wird der Regierungsrat eingeladen, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Änderungen der Wohnbauförderungsverordnung (WBFV) die Bedingungen für den gemeinnützigen Wohnungsbau verbessert werden können. Der Regierungsrat beabsichtigt, die WBFV anzupassen und dazu ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dafür benötigt er mehr Zeit.

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Zustimmung
Statut

Zustimmung

Der Kantonsrat hat dem Antrag zur Fristerstreckung für die Berichterstattung und Antragstellung zum Postulat betreffend «Anpassung der Wohnbauförderungsverordnung zur Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Kanton Zürich» diskussionslos zugestimmt.

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