Antrag STGK (gleichlautend)
Kurzmitteilung der STGK
Erleichterte Zusammenarbeit für Gemeinden bei Friedensrichterkreisen
Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Motion betreffend «Optimierte Organisation der Friedensrichterkreise» (KR-Nr. 364/2022) als erledigt abzuschreiben und dem Antrag des Regierungsrates über die Änderungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG) zu folgen. Mit der Motion wurde der Regierungsrat aufgefordert, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit zwei oder mehr Gemeinden die Aufgaben einer gemeinsamen Friedensrichterin oder eines gemeinsamen Friedensrichters wirkungsvoll organisieren können. Insbesondere sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich mehrere Gemeinden mittels Anschluss- oder Zusammenarbeitsvertrag zu einem Friedensrichterkreis zusammenschliessen und den Sitz des gemeinsamen Friedensrichteramtes sowie den Wahlkreis vereinbaren können. Der Regierungsrat führte eine Vernehmlassung durch und setzte das Anliegen mit einer Vorlage um, die von der Kommission ohne Änderungen gutheissen wurde.
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