Gesetz über die politischen Rechte (GPR), 
Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG), Organisation der Friedensrichterkreise
Erleichterte Zusammenarbeit für Gemeinden bei Friedensrichterkreisen
Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Motion betreffend «Optimierte Organisation der Friedensrichterkreise» (KR-Nr. 364/2022) als erledigt abzuschreiben und dem Antrag des Regierungsrates über die Änderungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG) zu folgen. Mit der Motion wurde der Regierungsrat aufgefordert, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit zwei oder mehr Gemeinden die Aufgaben einer gemeinsamen Friedensrichterin oder eines gemeinsamen Friedensrichters wirkungsvoll organisieren können. Insbesondere sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich mehrere Gemeinden mittels Anschluss- oder Zusammenarbeitsvertrag zu einem Friedensrichterkreis zusammenschliessen und den Sitz des gemeinsamen Friedensrichteramtes sowie den Wahlkreis vereinbaren können. Der Regierungsrat führte eine Vernehmlassung durch und setzte das Anliegen mit einer Vorlage um, die von der Kommission ohne Änderungen gutheissen wurde.
Délai
Date de séance
1. Lesung
Statut
Abschluss 1. Lesung
Der Kantonsrat hat in erster Lesung eine Änderungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG) betreffend Organisation der Friedensrichterkreise beraten und ist dabei ohne Gegenantrag dem Antrag der vorberatenden Kommission gefolgt. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung.
Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung mit 164 zu 0 Stimmen verschiedenen Änderungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG) betreffend Organisation der Friedensrichterkreise zugestimmt. Das Geschäft geht zurück auf eine Motion, mit welcher der Regierungsrat aufgefordert wurde, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit zwei oder mehr Gemeinden die Aufgaben einer gemeinsamen Friedensrichterin oder eines gemeinsamen Friedensrichters wirkungsvoll organisieren können.