Antrag AWU
Kurzmitteilung der AWU
Änderung der EKZ-Verordnung soll genehmigt werden
Die Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen (AWU) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Änderung der Verordnung über die Organisation und Verwaltung der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ-Verordnung) zu genehmigen. Diese erfolgt aufgrund der vom Kantonsrat am 25. Oktober 2021 beschlossenen Änderung des Gesetzes betreffend die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich zur Neuordnung der Organisation. Es geht unter anderem um neue Bezeichnungen für die Organe der EKZ. Die Verordnungsänderungen unterstehen von Gesetzes wegen der Genehmigung des Kantonsrates und waren in der Kommission unumstritten.
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