Antrag KSSG (gleichlautend)
Kurzmitteilung der KSSG
Warten auf Bundesgesetz zum Jugendschutz bei E-Zigaretten
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Motion der EVP betreffend «Jugendschutz auf E-Zigaretten & Co. ausweiten» als erledigt abzuschreiben. Mit der Motion wurde der Regierungsrat beauftragt, dem Rat eine Gesetzesrevision vorzulegen, damit E- Zigaretten sowie alle nikotinhaltigen Produkte im Kanton Zürich so rasch wie möglich den gleichen rechtlichen Vorgaben unterliegen wie Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren. Inzwischen hat die Bundesversammlung aber ein neues Tabakproduktegesetz (TabPG) verabschiedet, das voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft tritt. Es setzt den Jugendschutz für Tabakprodukte und E-Zigaretten auf Stufe Bund einheitlich fest und geht mit dem Mindestalter von 18 Jahren für die Abgabe und den Verkauf von Tabakprodukten und E-Zigaretten weiter als das geltende kantonale Recht. Der Kanton wird das Gesundheitsgesetz also in Abstimmung mit dem neuen TabPG entsprechend verschärfen. Das Anliegen der Motion ist somit erfüllt.
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