| Statut | Antrag KBIK
Kurzmitteilung der KBIK
«Kinderrechtskommission» soll UN-Kinderrechtskonvention umsetzen
Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Kinder- und Jugendhilfegesetz so anzupassen, dass eine «Kinderrechtskommission» die Kinder- und Jugendrechte gewährleistet. Mit der Zusammenlegung der beiden bisherigen Kommissionen im Bereich der Kinder- und Jugendrechte und dem integralen Auftrag der neuen Kommission wird das Postulat KR-Nr. 241/2020 der Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) umgesetzt, mit dem die Sicherstellung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (SR 0.107) verlangt wird. Die Kommissionsmehrheit beantragt eine maximale Mitgliederzahl von 11 Personen für die Kommission, die dadurch operativ wirksamer werde. Fachpersonen könnten Inputs auch durch Delegation einbringen. Die Minderheit (SP, Grüne) folgt dem Antrag der Regierung auf maximal 15 Mitglieder. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Fachspezialisten direkt in der Kommission mitwirken können.
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